Marktüberwachungs-Verordnung – Fulfilment-Dienstleister

22.11.2023

Der Rechtsbegriff des „Fulfilment-Dienstleisters“ im Sinne der Marktüberwachungs-Verordnung (EU) 2019/1020 und des Verpackungsgesetzes (VerpackG) soll bundesweit einheitlich ausgelegt werden. Die zuständigen Landesministerien haben hierfür in einer Projektgruppe des Deutschen Marktüberwachungsforums (DMÜF) einen Fragenkatalog des DSLV beantwortet. Erfahren Sie hier mehr. Bitte wenden Sie sich auch gern an uns, sollten Sie Fragen haben. Wir sammeln diese dann und geben sie zur Beantwortung an das zuständige Ministerium weiter.

Ihr LTV-Team