Einführung Sonderzeichen LADEBEREICH

14.10.2024

Den privaten und gewerblichen Lieferverkehr regelt ab sofort das neue Verkehrszeichens 230 „Ladebereich“ in Anlage 2, Nr. 15.1 zur StVO.
Dieses erlaubt das verzögerungsfreie Be- und Entladen von Fahrzeugen.  Ansonsten gilt im Ladebereich ein absolutes Halteverbot. Beginn und Ende des Ladebereichs müssen durch weiße Pfeile auf dem Verkehrszeichen gekennzeichnet sein.
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