EuGH: Transport von Leercontainern vor Be- und nach Entladung ist Teil des kombinierten Verkehrs
22.09.2023
Der EuGH hat entschieden, dass Art. 1 der Richtlinie 92/106/EWG dahin auszulegen ist, dass die Beförderung von Leercontainern auf der Straße zwischen einem Containerterminal und dem Ort, an dem die Güter be- oder entladen werden, unter den Begriff „kombinierter Ver-kehr“ im Sinne dieses Artikels fällt.
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