Ihre neuen Pflichten nach dem Energie-Effizienz-Gesetz (EnEfG)

16.08.2024

Vorrangig zielt das Gesetz im Verkehrsgewerbe auf Güterverkehrs- und Transportunternehmen sowie Speditionen und Logistiker. Für größere Taxi und Mietwagenunternehmen können die Bestimmungen jedoch auch gelten. Durch die Vorgaben sollen u.a. Verkehrsunternehmen zum Energiesparen (Energie=Strom, Gas, Brenn- und Kraftstoffe etc.) animiert bzw. gezwungen werden. Hintergrund-Information für Ihr Verkehrsunternehmen zum Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz - EnEfG) finden Sie HIER.